Die Mitmutterschaft für lesbische Ehepaare kommt!
Mitte Januar 2024 hat das Bundesjustizministerium die lang ersehnten Eckpunkte zur Reform im Abstammungsrecht veröffentlicht. Was kompliziert klingt, heißt: die Änderungen, die bestimmen, wer rechtlich Eltern eines Kindes sein kann, sind jetzt endlich da!
Angekündigt hat die Ampelregierung im Koalitionsvertrag bereits, dass sie große familienrechtliche Veränderungen planen. Einiges davon kommt nun wohl tatsächlich, auch wenn die Eckpunkte noch kein geschriebenes Gesetz sind.
Was ist nun konkret geplant? Eine Auswahl:
👩👩👧👦 zwei Frauen sollen unkomplizierter gemeinsam Eltern eines Kindes werden können, ohne Adoption.
💦 Samenspenden sollen registriert werden, egal ob sie über eine Samenbank oder privat zur Entstehung eines Kindes beigetragen haben. Das trägt dazu bei, dass Kinder ihrer genetische Abstammung auf Wunsch nachvollziehen können.
💬 Und es ändert sich noch einiges mehr, u.A. sollen Männer leichter die bestehende rechtliche Vaterschaft eines anderen Mannes anfechten können. Trotz bestehender sozialer Bindung des Kindes zu diesem Mann. Veränderungen, die sich kontrovers diskutieren lassen.
Diskutiert haben meine geschätzte Kollegin Sevda Evcil die geplanten Reformen kritisch in einem Policy Paper für das Gunda-Werner-Institut der Böll-Stiftung. Unsere Sicht: super, dass sich etwas ändert. Insbesondere, dass zwei Frauen jetzt unkompliziert Eltern werden können, ist lange überfällig. Dass an der Zwei-Eltern-Norm in Zeiten von Co-Elternschaften, Patchwork und Wahlverwandtschaften nicht gerüttelt wird, ist eine verpasste Chance für die Gleichstellung aller Familienformen. Genauso, wie die Tatsache, dass an den Begriffen von Mutter und Vater festgehalten wird, was inter und viele trans Personen ausschließt bzw. fälschlich zuordnet. Geschlechtvielfalt wird in dem Reformvorschlag schlicht ignoriert.
Auch wenn die Gesetzesänderungen tatsächlich noch in dieser Legislaturperiode kommen sollten, bleibt für die Gleichstellung vielfältiger Familien noch jede Menge zu tun!